Datenschutz und IT- Sicherheit?

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Datenschutz und IT- Sicherheit?

Was hat Datenschutz mit IT- Sicherheit zu tun?

Aufsichtsbehörden und die IT-Sicherheit:

Unternehmen haben gemäß § 9 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) "die technischen und organisatorischen Maßnahmen zu treffen, die erforderlich sind, um die Ausführung der Vorschriften (…) [des Bundesdatenschutzgesetzes] zu gewährleisten“.

Erforderlich sind Maßnahmen nur, wenn ihr Aufwand in einem angemessenen Verhältnis zu dem angestrebten Schutzzweck steht!


Die Anlage zu § 9 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) konkretisiert diese Anforderungen weiter in die einzelnen Bereiche:



Was die Aufsichtsbehörde für Datenschutz genau unter IT- Sicherheit versteht? sehen Sie hier.

Download der Checkliste zur Datensicherheit ✔︎ hier:



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